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50 Euro geringwertig

Laut OLG Frankfurt liegt für § 248a StGB (Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen) die Grenze derzeit bei 50 Euro.

WEITERE URTEILE

„Keine Werbung“ betrifft auch Werbematerial politischer Parteien

Wie das Kammergericht Berlin entschieden hat, gilt der Hinweis am Briefkasten „Keine Werbung einwerfen“ auch gegen den Einwurf von Werbematerial politischer Parteien. Nach herrschender Rechtsprechung …

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Auch „Oberlehrer“ können Nötigung begehen

Laut Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Nötigung im Straßenverkehr dann vorliegt , wenn der nachfolgende Autofahrer entweder zu einer Vollbremsung oder durch Abbremsen zum Anhalten …

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50-Stunden-Woche als Regelfall

Nach einer Studie des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement arbeiten Junganwälte in Sozietäten durchschnittlich 52 Stunden pro Woche.Mehr als ein Viertel der Junganwälte ist sogar über …

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