Nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des OLG Rostock ist es grob fahrlässig, wenn der Fahrer aus seinem Fahrzeug aussteigt, dabei den Zündschlüssel stecken lässt, um das Auto herum auf die Beifahrerseite geht und sich dort mit einem Passanten unterhält.Trotz der räumlichen Nähe zum Fahrzeug hätte der Autobesitzer nämlich die Entwendung seines Fahrzeugs dadurch ermöglicht, dass er die Ingebrauchnahme durch einen Unbefugten nicht verhindern konnte (Urteil vom 7.11.2008, Az. 5 U 153/08). Somit werden bestimmte Klischees noch weiterhin in der Realität bestätigt.