Ein Reiseveranstalter haftet nicht für zu hohe Wellen im Meer, die weder ein Baden noch ein Schnorcheln zulassen. So hat das Landgericht Hannover entschieden, dass solche Unwägsamkeiten der Natur keinen Reisemangel begründen (Urteil vom 17.08.09, Az.: 1 O 55/09).Auch aus Kataloginformationen zum Wetter ergibt sich keine verbindliche Zusicherung.